Mietbedingungen

Auszug aus unseren Geschäftsbedingungen :

Mietbedingungen nach ABMG
1. Der Mieter verpflichtet sich :
a) Den Einsatz von Mietgeräten in seine Haftpflichtversicherung (Privat-, Bau- oder Betriebshaftpflicht)     mit aufzunehmen.
b) das Gerät vor Überbeanspruchung zu schützen.
c) für Wartung und Pflege des Gerätes im üblichen Rahmen zu sorgen. Bei einer Mietdauer von mehr als
150 Betriebsstunden sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen zu veranlassen.
d) alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten für die Inbetriebhaltung sofort sach- und fachgerecht
durchführen zu lassen, gegebenenfalls auf eine gültige UVV zu achten
e) das Gerät nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem betriebsfähigem, der Dauer der
Einsatzzeit angemessenen Zustand zurückzugeben (gereinigter Zustand) und gegebenenfalls 
auf Mängel hinzuweisen.
f) die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe zu übernehmen.
g) auftretende Störungen sofort zu beheben oder die Firma Thomas Schmitt Baumaschinen zu 
benachrichtigen.
h) qualifiziertes Personal einzusetzen

2. Mietzeiten
a) Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag mit der Übergabe der 
Maschine an den Mieter oder dessen Beauftragten. Wird die Maschine versandt, beginnt die
Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer. Wird die Maschine an dem
vereinbarten Tage abgenommen, so beginnt die Mietzeit an diesem Tage.
Die Mietzeit endet am Tage der Rückgabe oder bei Versendung mit dem Eintreffen der 
Mietsache auf dem Lagerplatz des Vermieters.
b) Zur Berechnung der Tagesmiete werden 8 Arbeitsstunden zugrunde gelegt. Jede weitere 
angefangene Arbeitsstunde wird mit 1/8 des Tagesmietpreises berechnet.
c) Die volle Tagesmiete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird.
Samstage gelten als Werktage. Sie werden dann nicht berechnet, wenn die Arbeit an diesem Tage
nachweislich geruht hat. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind dem Vermieter zu melden. Sie 
werden abrechnungsgemäß wie Werktage behandelt.

3. An- und Abtransport gehen zu Lasten des Mieters.                                                                                         Am Tag der Abmeldung muss das Gerät/Maschine dem Vermieter abholbereit und frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden.
Beim Transport der Maschinen durch den Mieter ist allein der Fahrer für die Einhaltung der zulässigen
Transportabmessungen / Nutzlasten / Achslasten / Ladungssicherungen verantwortlich. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Versicherungsschutz.

4. Versicherung
Für alle Mietmaschinen,und –geräte, Arbeitsbühnen aller Art besteht eine Maschinenkasko-
versicherung (inkl. innerer Betriebsschäden) nach ABMG. Mitversichert sind auch Chassis und 
Hilfsrahmen inkl. Fahrmotoren und Getriebe.
Kein Versicherungsschutz besteht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Reifenschäden und 
Verschmutzungen sind ebenfalls nicht versichert.
Bei allen Schäden an Mietmaschinen, Mietgeräten und Arbeitsbühnen aller Art stellen wir Ihnen 
eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500,00 Euro je Schadensfall und Maschine/Gerät in Rechnung. Bei Diebstahlschäden
beträgt die Selbstbeteiligung 10 % mind. 1.500,00 Euro je Schadensfall und Maschine/Gerät. Bei Unterschlagung 25 % mind. 2500,00 Euro je Schadensfall und Maschine/Gerät.
Für oben genannte Versicherung erheben wir 7 % der Mietsumme pro Kalendertag.

5. Fehlendes Werkzeug und Zubehör bei Rückgabe oder Abholung der Maschine werden dem
Mieter weiterberechnet.

6. Unter- bzw. Weitervermietung ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Andere bzw. weitere
sondere Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.

7. Für Schäden und Verluste, die dem Mieter durch Schlechtwetter oder Ausfall des gemieteten Gerätes 
entstehen, haftet der Vermieter nicht. Die Maschinen und Geräte sind nur für die 
konstruktiven bzw. angedachten Verwendungszwecke zu benutzten. Eine Zweckentfremdung ist 
verboten bzw. hat der Mieter zu verantworten. Auf eine entsprechende Tragfähigkeit des Untergrundes
ist zu achten.

8. Der Mietvertrag ist Bestandteil unserer Allgemeinen Verkauf- und Lieferbedingungen, soweit 
hier nicht anders beschrieben ( nach ABMG, Stand 04.2007). Änderungen bzw. der aktuelle Stand kann 
unter www.thomas-schmitt-baumaschinen.de eingesehen werden.

9. Stillstandzeiten sind grundsätzlich im vorraus schriftlich anzumelden und genehmigen zu lassen. Nachträglich Freimeldungen werden nicht anerkannt.

10 . Alle anfallenden Reparaturen und Reinigungsarbeiten, die der Mieter zu verantworten hat, werden ab 01.01.2011 mit 55,00 Euro pro angefangene Std. plus Materialkosten plus Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.

11. Rechnungen sind sofort netto bei Rechnungserhalt zahlbar. Bei Zielüberschreitung werden bank-
übliche Verzugszinsen berechnet. Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution oder eine Mietvoraus-
zahlung zu verlangen. Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug, so ist der Vermieter 
berechtigt, die Mietsache sofort zurückzuholen. In diesem Fall ist der Mieter jedoch verpflichtet, die 
Miete bis zur vertragsmäßigen Beendigung des Mietverhältnisses, längstens jedoch für 30 Tage, 
weiterzuzahlen. Mietbeträge unter 100,00 Euro sind sofort netto zahlbar.

12. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. Benutzung, dass er mit der Funktion der Maschine 
vertraut ist bzw. nach § BRG260 und §BRG 500 eingewiesen wurde. Unbefugten ist die Benutzung verboten. Er kennt die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und akzeptiert unsere Geschäftsbedingungen.

13. Alle Maschinen / Geräte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma
Thomas Schmitt Baumaschinen.

14. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Maschine im Zustand wie vorhanden und
besichtigt ohne jegliche Gewährleistung und Mängelhaftung gekauft ist.

15. Alle Preise zuzüglich Mwst. 

16. Gerichtsstand ist Fulda.